Abfälle sind gemäß einer europäischen Verordnung klassifiziert. In unserem Betrieb transportieren und entsorgen wir für Sie Abfälle umweltgerecht. Entscheidend für eine erfolgreiche Entsorgung ist das Trennen der Abfälle und deren Anteil an Verunreinigung. Je genauer Sie arbeiten, desto günstiger wird für Sie die Entsorgung.
Bauschutt
Gewerblich, wie privat.
Bitte beachten: Jede Bauschutt-Klasse benötigt einen eigenen Container!
- Fliesen bzw. Wand- und Bodenkacheln
- Ziegelsteine, Dachziegeln
- Porzellan und Keramik, z. B.
Waschbecken, Toilettenschüssel - Beton
Größe: bis Kantenlänge ca. 60 cm.
Wie Bauschutt Klasse 1 mit geringem Feinanteil sowie Putzreste, Mörtel und Fliesenkleber, bis Kantenlänge 80 cm.
- Ytong
- Leichtbausteine, Bimssteine, Liaporstein
Größe: bis Kantenlänge 80 cm mit Ausnahme von Leichtbaustoffen und die nicht unter Klasse 1 und 2 fallen.
WICHTIGER HINWEIS: Es dürfen keine weiteren Fremdstoffe/Störstoffe am Bauschutt haften,
sonst wird die Entsorgung erheblich teurer.
Erdaushub
Was gehört NICHT zum rein mineralischem Bauschutt?
- Rigips Abfälle
- Verruhste Schornsteine
- Holz /Holzreste
- Asbesthaltige Platten (auch keine Reste)
- Dämmmaterial/Glaswolle (auch keine Reste)
- Glas/Glasbausteine
- Aschereste
- Tapeten und Papier
- Sauerkrautplatten (Holzwolle-Leichtbauplatten)
- Erdaushub, Lehm und Sand
- Strohmatten
- Plastik
- Kabelreste
- Foliensäcke
- Papier und Pappe
- Baustellenkehricht
Gemischte Bau- und Abbruchabfälle / Gewerbeabfall
Gewerblich anfallender Abfall außer Sonderabfälle wie Farbe, Lacke, Elektroschrott, Lebensmittel, Dämmmaterial und Asbesthaltige Stoffe etc.
Unbehandeltes natürliches Holz aus Holzschnitt bzw. Baumfällung.
Gestrichenes oder lackiertes Holz, wie Jägerzaun, Dachbalken oder Balkongeländer.
Alter Fenster mit Glas und Rollladen.
Rigips gehört nicht zum Bauschutt. Er kann sortenrein ohne Anhaftung von Tapeten oder Putzresten entsorgt werden. Sollte er nicht sortenrein entsorgt werden können, gehört er zur gemischten Bau- und Abbruchabfällen
Möbel, Teppichreste, Tapete, Bodenbeläge außer Sonderabfälle wie Farbe, Lacke, Elektroschortt, Lebensmittel, Dämmmaterial, asbesthaltige Stoffe etc.

Grünabfälle
Gewerblich, wie privat.
Grünabfall der beim Schneiden von Hecken, Sträuchern und kleinere Bäumen (ohne Wurzeln) anfällt sowie Rasenschnitt.
Große Mengen Blätter von Laubbäumen. Grünabfälle von Schrebergärten.

Altreifen
Annahme von Altreifen. Gewerblich und privat.
Sie können uns Ihre Altreifen zum Entsorgen bringen. Folgende Bedingungen sind zu beachten:
- PKW– und LKW-Reifen – ohne Felgen – mit den maximalen Abmessungen von:
- Durchmesser: max .130 cm = 1,30 m
- Breite: max. 35 cm = 0,35 m
Nicht angenommen werden:
- EM-Reifen (schwere Radladerreifen und Forstbereifung)
- Motorradreifen
- Fahrradreifen
- Vollgummireifen
- Altreifenschnitzel
- Schläuche und Bänder

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